In der Schweiz ist die Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden kantonal geregelt. Eine Versicherungsdeckung im Falle eines Erdbebens hingegen besteht durch die kantonalen Gebäude-Versicherer resp. den privaten Versicherungsgesellschaften nicht.
Demzufolge sind Gebäude grundsätzlich nicht gegen Erdbeben versichert.
Die private Erdbeben-Versicherung
Um die verheerenden Folgen eines Erdbebens versichern zu können,
bedarf es einer Versicherungsgesellschaft mit der notwendigen
Kapazität und einer weltweiten Risikodiversifikation. Die
Lloyd’s als zweitgrösste Versicherungsgesellschaft der Welt
verfügt über die genannten Voraussetzungen.
Um die gravierende Deckungslücke beseitigen zu können, kann
in Zusammenarbeit mit Lloyd’s nun eine umfassende Erdbeben-Versicherung
abgeschlossen werden. Die Versicherung wendet sich einerseits an private
Eigenheimbesitzer und andererseits auch an institutionelle Hauseigentümer.
Als unabhängiges und neutrales Beratungsunternehmen hat sich die IGT Finanz AG zum Ziel gesetzt, den Schweizer Hauseigentümer in sämtlichen Angelegenheiten vollumfänglich und kompetent beraten zu können. Sind sie an einer Erdbeben-Versicherung interessiert oder wünschen Sie zusätzliche Informationen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unverbindlich:
„Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung“
18 Kantone (darunter auch die Kantone BL, BS, AG, SO) haben sich zusammengeschlossen und einen Pool für Erdbebenschäden gebildet. Dieser Pool stellt im Falle eines Erdbebens innerhalb dieser Kantone 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Gemäss einer 1988 in Auftrag gegebene Studie wurde festgestellt, dass bei einem Erdbeben, wie demjenigen 1356 in Basel alleine in Basel-Stadt Gebäudeschäden von 13 – 47 Milliarden Franken entstehen würden. Demzufolge reicht die Deckung des Pools bei weitem nicht aus, um die Schäden eines grossen Erdbebens auch nur annähernd zu decken.
Zu diesem Thema wurde unser Herr P. Moulin im Allschwiler Wochenblatt interviewt. Diesen Bericht finden Sie hier:
Gespräch zwischen dem Allschwiler Wochenblatt und Herrn P. Moulin vom 09.07.04.
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